Windkraftanlagen Galgenberg (5)

Wer hat da zu früh genickt ;-(

Bericht des Gemeindevorstands zur Sitzung der Gemeindevertretung am 26.01.2017

Gesamt-Gemeinde:

1. Gemeindebund pro Galgenberg-Gestattungsvertrag:  Der Vertrag und das Gemeindevertretungs-Protokoll vom 23.08.2012 sowie das Anwaltsschreiben der Hermann-Hofmann-Gruppe sind vom Hessischen Städte- und Gemeindebund (HSGB) einer ersten Prüfung unterzogen worden. Laut HSGB ist demnach mit der Vorgeschichte, der Absichtserklärung und der weiteren Entwicklung ein Vertrauenstatbestand geschaffen worden und ein vorvertragliches Pflichtverhältnis entstanden. Die Rechtsanwältin des HSGB sieht daher keinen Grund und auch keine Chance der Gemeinde, der Hermann-Hofmann-Gruppe den Gestattungsvertrag für den Windpark Galgenberg zu verweigern. Eine Prozessvertretung durch den HSGB kann allerdings nicht erfolgen, da es sich um eine privatrechtliche Streitigkeit handeln würde. Der Gemeindevorstand hat beschlossen, nach dieser ersten telefonischen Rückmeldung die Stellungnahme des HSGB schriftlich anzufordern. Damit sollen die Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss und in der Gemeindevertretung fortgesetzt werden. Dabei sollen auch Vertreter der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH und Genossenschaft eine Stellungnahme zum Windpark Galgenberg abgeben. Der Gemeindevorstand bekräftigt den Vorschlag an die Gemeindevertretung, den Gestattungsvertrag erst rechtskräftig zu unterschreiben, wenn die noch ausstehenden Gutachten für Schall und Schatten für den Windpark Galgenberg positiv sind. Diese Gutachten hatte der Ortsbeirat Simmersbach in seiner positiven Stellungnahme gewünscht.

Das könnte dich auch interessieren …