Windkraftanlagen Galgenberg (4)

Auszug aus dem Bericht des Gemeindevorstands zur Sitzung der Gemeindevertretung am 15.12.2016

Gutachten zum Galgenberg-Gestattungsvertrag: In einem 18 Seiten umfassenden Anwaltsschreiben hat die Hermann Hofmann Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (HHEE) mögliche Ansprüche darlegen lassen, die sich aus ihrer Sicht aus dem Abschluss und der bislang nicht erfolgten Umsetzung der „Absichtserklärung Windenergienutzung“ vom 23.08.2012 ergeben. An diesem Tag hatte die Gemeindevertretung eine Rahmenvereinbarung beschlossen und noch in der Sitzung unterschreiben lassen.

Das Gutachten der HHEE lässt sich wie folgt zusammenfassen: Die Vereinbarung vom 23.08.2012 sieht vor, vier von der Gemeinde vorgegebene „Suchräume“ zu untersuchen, ob hier Windkraftanlagen errichtet werden können. Letztlich blieb nur noch der Galgenberg übrig, dessen Umsetzung der Gemeindevorstand noch am 16.11.2015 einforderte. Daraufhin sind auf Kosten der HHEE Gutachten zu den Untersuchungen gefertigt und Standorte vermessen worden. Obwohl über das gemeinsame Projekt immer wieder berichtet wurde, habe es bis September keine Anhaltspunkte gegeben, dass die Gemeinde Eschenburg den Gestattungsvertrag nicht abschließen würde. Erst am 28.09.2016 im Bauausschuss erhielt die Vorlage keine Mehrheit. Im Finanzausschuss erfolgte am 29.09.2016 erstmalig eine Ablehnung des Projekts. Und dabei hätte die Gemeindevertretung nach Ansicht des Anwalts gar nicht mehr über den Vertrag beraten müssen, weil er bereits in der Absichtserklärung vom 23.08.2012 angelegt sei. Der Anwalt der HHEE sieht das Prozessrisiko für eine Klage auf Abschluss des Gestattungsvertrages als hoch an; anders sei es bei der Frage nach Schadensersatz. In der Vereinbarung ist demnach keine Regelung enthalten, wie zu verfahren ist, wenn einer der Partner aus dem Projekt aussteigt. Daher wird unterstellt, dass beide Vertragsparteien davon ausgegangen sind, dass das Projekt umgesetzt wird, wenn ein oder mehrere Suchräume geeignet sind. Die Vereinbarung sieht eine Kostenregelung nur für den Fall und komplett zu Lasten der HHEE vor, wenn keiner der Suchräume für Windenergie geeignet ist. Dies bedeutet, nach Auffassung des Anwalts der HHEE, im Umkehrschluss, dass ein Anspruch auf Erstattung von Auslagen und Schadenersatz entstehe, wenn sich ein Suchraum als geeignet erweist, aber Eschenburg aussteigt. Die fehlende vertragliche Regelung wäre dann durch gesetzliche Regelungen auszufüllen. Das Gutachten summiert für die HHEE rd. 97.000 € an externen Kosten auf. Dazu kommen die eigenen Aufwendungen, die noch um die nicht geeigneten Suchräume bereinigt werden müssen. Diese Aufwendungen seien im Vertrauen auf die Vereinbarung entstanden. Als Hinweis, dass die Gemeinde Eschenburg die Umsetzung des Projektes anstrebt, wird in der Stellungnahme der von der Gemeindevertretung noch am 06.10.2016 gefasste Beschluss gedeutet, demnach in der Lahn-Dill-Bergland Energie GmbH die Partner ihre Projekte anzudienen haben. Die HHEE habe stets die von Eschenburg im Vertrag vom 23.08.2012 formulierten Forderungen z. B. nach interkommunaler Kooperation und einer Bürgerenergiegenossenschaft erfüllt. Das Anwaltsschreiben liegt seit 12.12.2016 dem Gemeindevorstand vor, der es heute Gemeindevertretung und Ortsbeirat Simmersbach zur Kenntnis gibt. Den Hessischen Städte- und Gemeindebund werden wir einbeziehen und im Einvernehmen mit dem Ältestenrat einen Fachanwalt einschalten, der aus unserer Sicht die Sach- und Rechtslage prüft.

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